Mosel | Beitrag der Redaktion | 27. Dezember 2023
Änderungen und Neuerungen im Januar 2024

Bürgergeld-Anpassung ab Januar 2024

Das Bürgergeld erfährt ab Januar 2024 eine bedeutsame Änderung, die sich positiv auf mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger auswirkt:

  • Alleinstehende können mit einem durchschnittlichen Anstieg von zwölf Prozent rechnen, was einem monatlichen Plus von 61 auf 563 Euro entspricht
  • Partner, die zusammenleben, erhalten nun 506 Euro
  • Sätze für Kinder variieren je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Aufstockung des Kinderzuschlags für Familien

Familien mit geringem Einkommen erhalten ab Januar 2024 eine erhöhte staatliche Unterstützung durch eine Anhebung des Höchstbetrags des Kinderzuschlags von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Kind und Monat.

Steigerung des Mindestlohns und Minijob-Grenze

Arbeitnehmer profitieren ebenfalls von Änderungen im Arbeitssektor. Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde. Die Obergrenze für Minijobs erhöht sich von 520 auf 538 Euro im Monat.

Azubilohn-Anpassung für das erste Lehrjahr

Azubis im ersten Lehrjahr können sich ebenfalls auf eine Erhöhung ihrer Mindestvergütung um 4,7 Prozent freuen, was einem monatlichen Betrag von 649 Euro entspricht. Ausnahmen können per Tarifvertrag geregelt werden und die Regelung betrifft Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen.

Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommenssteuer

Arbeitnehmer können sich 2024 auf mehr Netto vom Brutto freuen, denn der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer wird um 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben.

Erhöhung des Pflegegelds

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege erfährt eine Erhöhung um fünf Prozent, was monatlich 16 bis 45 Euro mehr bedeutet, abhängig von der Pflegestufe.

Erhöhung der Zuschläge für Pflegebedürftige in Heimen

Pflegebedürftige in Heimen profitieren ebenfalls von Entlastungen.

Energieeffizienz bei Neubauten

Ab Januar 2024 müssen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren, vorzugsweise in Form von Wärmepumpen.

Anstieg des CO2-Preises

Zum Jahresbeginn steigt der CO2-Preis auf 45 Euro je Tonne, was Auswirkungen auf Kosten beim Tanken sowie beim Heizen mit Öl oder Gas haben wird.

Wegfall der Strom- und Gaspreisbremsen

Die Strom- und Gaspreisbremsen entfallen ab Januar. Diese Bremsen spielen aufgrund gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher allerdings sowieso keine entscheidende Rolle mehr.

Einführung des E-Rezepts

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Versicherte können diese per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte einlösen.

Rückkehr der 19% Steuer bei Restaurantbesuchen

In der Gastronomie gilt ab dem 1. Januar wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt der vorübergehenden 7 Prozent. Dies kann zu möglichen Preiserhöhungen beim Restaurantbesuch führen.

Pfandpflicht für Milch in Plastikflaschen

Ab Januar 2024 wird die Pfandpflicht auch auf Milch oder Milchmischgetränke erweitert, die in Plastikflaschen verkauft werden.

Mögliche Lokführer-Streiks ab Januar

Nach den Weihnachtsferien besteht die Wahrscheinlichkeit von längeren Streiks der Lokführergewerkschaft GDL ab dem 8. Januar.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben leisten, insbesondere in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Anstieg der Altersgrenze bei Rente

Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auf 66 Jahre für diejenigen, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene in Zwei-Monats-Schritten.

Ende für den Kinderreisepass

Kinderreisepässe können ab Januar 2024 nicht mehr beantragt werden und werden durch elektronische Reisepässe mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt, die weltweite Reisen ermöglichen.